Kirchenaustritt erklären

Wenn Sie aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft austreten möchten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, dann können Sie das bei ihrem Standesamt erledigen. Sie besitzen danach keine Religionszugehörigkeit mehr.  

Die Erklärungen über den Austritt aus einer Kirche nimmt das
Standesamt des Wohnsitzes entgegen. Haben Sie mehrere Wohnsitze, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie den Austritt erklären möchten. 

Die Austrittserklärung wird mit dem Tag der Erklärung wirksam.  Die Kirchensteuerpflicht endet immer mit Ablauf des Monats, in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde. 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Weiterführende Informationen

Vor-Ort-Termin erforderlich

Alle zuständigen Einrichtungen

Bürgeramt Mitte

Bürgeramt Nord

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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