Wenn Sie aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft austreten möchten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, dann können Sie das bei ihrem Standesamt erledigen. Sie besitzen danach keine Religionszugehörigkeit mehr.
Die Erklärungen über den Austritt aus einer Kirche nimmt das Standesamt des Wohnsitzes entgegen. Haben Sie mehrere Wohnsitze, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie den Austritt erklären möchten.
Die Austrittserklärung wird mit dem Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet immer mit Ablauf des Monats, in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung vor Ort ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Kirchenaustritt von Kindern und Jugendlichen
unter 12 Jahren: die Sorgeberechtigen erklären den Kirchenaustritt
zwischen 12 und 14 Jahren: die Sorgeberechtigen erklären den Kirchenaustritt und das Kind stimmt dem selbst zu
ab dem 14. Geburtstag: Jugendliche geben die Erklärung selbst ab. Eine Zustimmung der Sorgeberechtigten ist nicht nötig.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
In wenigen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen (beispielsweise die Geburtsurkunde beim Austritt von Kindern oder ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht) erforderlich sein.
Fristen
Der Kirchenaustritt ist jederzeit möglich.
Voraussetzungen
Haupt- oder Nebenwohnung in Nürnberg
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Gebühren
Kirchenaustritt inklusive Bescheinigung
35 Euro
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.