Kostenzuschuss/Kostenübernahme für die Kindertagesbetreuung
Beschreibung
Die Kosten der Kinderbetreuung und Ferienmaßnahmen können ganz oder teilweise übernommen bzw. erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder dem Elternteil finanziell nicht möglich ist. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Ablauf
Es ist ein Antrag mit den entsprechenden Unterlagen zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Gebührenbescheid bei städtischen Kitas, den Elternbeitragsbescheid bei Tagespflege bzw. die Beitragsbestätigung der Kita eines freien Trägers
Aktueller Bescheid über Leistungen des Jobcenters zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II-Leistungen) ODER
Aktueller Bescheid über Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) des Sozialamts ODER
Aktueller Bescheid über Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes ODER
Aktueller Bescheid über Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ODER
Aktueller Bescheid über Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Wenn keine der oben genannten Sozialleistungen bezogen werden: Einkommensbelege für Einkünfte jeder Art der letzten 3 Monate vor Antragstellung; Einkommensunterlagen bei Selbständigen wie z.B. aktuelle Gewinn- und Verlust-Rechnung, letzter Steuerbescheid; Nachweise über Kosten der Unterkunft (z. B. Mietvertrag, bei Eigenheim: monatliche Zinszahlungen, Betriebskosten); Nachweise über Ausgaben für Versicherungen; Nachweise über Ausgaben für besondere Belastungen (z. B. Unterhaltszahlungen für ein Kind außerhalb des eigenen Haushaltes)
Der Antrag sollte vor Aufnahme Ihres Kindes in die Kindertageseinrichtung oder die Tagespflegestelle bzw. vor Beginn der Ferienmaßnahme gestellt werden.