Kostenzuschuss/Kostenübernahme für die Kindertagesbetreuung

Die Kosten der Kinderbetreuung und Ferienmaßnahmen können ganz oder teilweise übernommen bzw. erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder dem Elternteil finanziell nicht möglich ist. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Weiterführende Informationen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Übernahme von Kinderbetreuungskosten

Postanschrift
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>