Kurzzeitkennzeichen ("Überführungskennzeichen") können Sie für ein konkretes Fahrzeug für fünf Tage beantragen. Kurzzeitkennzeichen sind nur innerhalb Deutschlands gültig. Sie verlieren nach Ablauf der eingetragenen Frist die Gültigkeit. Sie werden verwendet für:
Prüfungsfahrten
Überführungsfahrten
Fahrten zur Werkstatt
Fahrten zur Zulassungsbehörde
Probefahrten
Ablauf
Ein Termin vor Ort ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie online einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
elektronische Versicherungsbestätigung (eVb) für Kurzzeitkennzeichen
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II oder EG-Übereinstimmungbescheinigung / Certificate of Conformity (COC) oder nachgewiesene Betriebserlaubnis
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.)
Falls das Fahrzeug bisher nicht in Deutschland zugelassen war, kann ein Vorfahren des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle sowie ein Vollgutachten erforderlich sein. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen hierzu über unser Kontaktformular.
In Einzelfällen können zusätzliche Dokumente erforderlich sein z. B. eine offizielle Übersetzung ausländischer Dokumente.
bei Vertretung durch eine andere Person:
Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
amtliche/s Ausweisdokument/e der Vollmacht gebenden Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
amtliche/s Ausweisdokument/e der bevollmächtigten Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
bei Firmen und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:
Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Fristen
Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beträgt fünf Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich. Bitte beachten Sie dies insbesondere bei Antragstellung vor einem Wochenende oder vor Feiertagen.
Voraussetzungen
Wohnungsitz ist Nürnberg bzw. bei Firmen/Vereinen Firmen-/Vereinssitz ist Nürnberg oder
Standort des Fahrzeugs ist Nürnberg oder
Personen ohne Wohnsitz in Deutschland müssen ihren Aufenthaltsort in Nürnberg nachweisen
Das Fahrzeug muss abgemeldet sein und über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen. Sofern das Fahrzeug nicht über eine gültige Hauptuntersuchung verfügt, kann für die Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt im gesamten Bundesgebiet möglich.
Gebühren
Kurzzeitkennzeichen
10,20 Euro
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis € 2,60 Euro anfallen. Gegebenfalls entstehen zusätzliche Gebühren für Siegel- und Prüfplaket
Zusätzlich fallen Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschild/er an.