Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Öffentliche Ladestationen werden im Stadtgebiet vom zuständigen Energieversorger, N-ergie AG, auf öffentlichen Stellplätzen zur Verfügung gestellt.

Die Nutzung von öffentlichem Grund zur Errichtung von E-Ladesäulen privater Anbieter und Privatpersonen wird durch das Liegenschaftsamt grundsätzlich nicht genehmigt.

Liegenschaftsamt

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