Lebensmittelgewerbe: Bescheinigung über die Belehrung für Beschäftigte
Beschreibung
Personen, die im Lebensmittelgewerbe oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind, müssen nachweisen, dass sie vom Gesundheitsamt über die einzuhaltenden Hygienevorschriften und Gesundheitsauflagen informiert wurden.
Dies gilt insbesondere für Mitarbeitende von Unternehmen des Lebensmittelgewerbes, die erstmalig diese Tätigkeit aufnehmen.
Ablauf
Bei der Belehrung handelt es sich um eine Einzelbelehrung. Zu dieser ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.
Um eine Erstbelehrung im Gesundheitsamt zu bekommen, benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie zu folgenden Öffnungszeiten vorbei:
Montag, Dienstag, Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr durchgehend Mittwoch und Freitag 8 Uhr bis 11 Uhr durchgehend
Erforderliche Unterlagen
Ausweisdokument mit Lichtbild (beispielsweise Personalausweis, Reisepass oder Führerschein)
Gebühren
Die Gebühr für eine Belehrung beträgt 20 Euro, für eine Zweitschrift verlangen wir 15 Euro.
Diese können bar oder mit EC-/Kreditkarte bezahlt werden.