Meldepflichtige Krankheiten
Beschreibung
Im 3. Abschnitt (§ 6 ff) des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist geregelt, welche Erkrankungen von wem und in welcher Form an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Je nach Krankheit kann es allerdings sein, dass sich das Gesundheitsamt bei Ihnen meldet und Sie beispielsweise nach Kontaktpersonen fragt.
Meldewesen und Infektionsschutz
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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