Wenn die gesuchte Person eindeutig und unverwechselbar identifiziert werden kann, dürfen Auskünfte aus dem Melderegister erteilt werden.
Dabei wird unterschieden zwischen einer
einfachen Melderegisterauskunft und einer
erweiterten Melderegisterauskunft.
Die Daten dürfen nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden (zum Beispiel Werbezwecke und Adresshandel). Für die erweiterte Melderegisterauskunft muss zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden.
Ablauf
Einfache Auskunft: Es werden Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Meldeanschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache, mitgeteilt.
Eine Beantragung ist online oder schriftlich erforderlich.
Online: Sie erhalten die Melderegisterauskunft sofort. Im Online-Dienst können Sie die Gebühr mit Kreditkarte, GiroPay oder Lastschrift bezahlen.
schriftlich: Sie erhalten die Melderegisterauskunft innerhalb von zwölf bis vierzehn Wochen
Eine überregionale Auskunft ist online über die Zentrale Meldeauskunft (ZEMA) möglich (siehe weiterführende Informationen).
Erweiterte Auskunft Diese enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie:
frühere Namen
Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
derzeitige Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften
Einzugs- und Auszugsdatum
Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Eine erweitere Auskunft kann nur schriftlich beantragt werden.
Sie benötigen für eine Melderegisterauskunft mindestens drei eindeutige Suchmerkmale über die angefragte Person:
Familienname,
Vornamen,
Geburtsdatum und/oder
letzte bekannte Adresse in Nürnberg
Bei einer Melderegisterauskunft darf keine gewerbliche Nutzung erfolgen. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden.
Bearbeitungsdauer
Bei der Beantragung über den Online-Dienst erhalten Sie die Melderegisterauskunft sofort.
Anfragen über ZEMA werden im Regelfall sofort beantwortet, in Ausnahmefällen innerhalb von ein bis zwei Wochen.
Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie die Melderegisterauskunft innerhalb von zwölf bis vierzehn Wochen.