Melderegisterauskunft beantragen

Wenn die gesuchte Person eindeutig und unverwechselbar identifiziert werden kann, dürfen Auskünfte aus dem Melderegister erteilt werden. 

Dabei wird unterschieden zwischen einer

  • einfachen Melderegisterauskunft und einer
  • erweiterten Melderegisterauskunft.

Die Daten dürfen nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden (zum Beispiel Werbezwecke und Adresshandel). Für die erweiterte Melderegisterauskunft muss zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden.

Ablauf

Voraussetzungen

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Gebühren

Bürgeramt Mitte

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