Wer gewerblich Tätigkeiten ausführt, die mit der Produktion, der Verarbeitung oder den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, muss sich registrieren lassen.
Ablauf
Sie können ein Lebensmittelunternehmen online, schriftlich per Post, über unser Kontaktformular oder vor Ort registrieren lassen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort online einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Für die Registrierung eines Lebensmittelunternehmens sind folgenden Angaben erforderlich:
Name
Adresse
Rechtsform
Bezeichnung
Tätigkeit/Betriebsart
Sind mehrere Betriebsstätten vorhanden, sind diese Angaben -sofern abweichend- für jede Betriebsstätte separat anzugeben.
Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Auch wesentliche Änderungen sind unverzüglich zu melden.
Gebühren
Für die Registrierung eines Lebensmittelunternehmens fallen keine Gebühren an, ebenso für die Erstkontrolle. Sollte sich eine Beanstandung ergeben und muss dadurch eine Zweitkontrolle durchgeführt werden, fallen für diese Gebühren an.