Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten beantragen
Beschreibung
Die Veranstaltung von Messen, Ausstellungen und Märkten ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Wer für die Messe, Ausstellung oder den Markt Marktprivilegien beanspruchen will, benötigt eine ¿Festsetzung¿. Um diese zu erhalten, muss die Festsetzung der Messe, der Ausstellung oder des Marktes beantragt werden.
Man unterscheidet folgende Veranstaltungsarten:
Messen
Ausstellungen
Großmärkte
Wochenmärkte
Spezialmärkte
Jahrmärkte
Zu den sogenannten Marktprivilegien gehören zum Beispiel Befreiungen vom Ladenschlussgesetz, Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen sowie die Teilnahme ohne Reisegewerbekarte.
Ablauf
Sie können die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten online, schriftlich oder vor Ort beantragen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Angaben sind erforderlich:
Veranstalter
Ort und Platz
Zeit
Name der Veranstaltung
Voraussichtliche Anzahl und Zusammensetzung der Aussteller und Anbieter (vorläufiges Ausstellerverzeichnis)
Art der angebotenen Waren oder Dienstleistungen
Teilnahmebedingungen
Pläne der Veranstaltung mit Standeinzeichnungen (maßstäblich)
Führungszeugnis der Belegart 0 des Veranstalters
Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Veranstalters
Mietvertrag bzw. Einverständniserklärung des Grundstücksbesitzers, dass der Markt auf seiner Fläche abgehalten werden darf
Einfach online machen
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