Nahverkehrsplan

Die kontinuierliche Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs ist von hohem städtischen Interesse, auch wenn der finanzielle Spielraum begrenzt ist. Der gesetzliche Nahverkehrsplan formuliert die Zielvorstellungen des Aufgabenträgers (Stadt Nürnberg) für den öffentlichen Nahverkehr.
Mit einem Prognosezeitraum von fünf Jahren bildet der Nahverkehrsplan die Grundlage, den öffentlichen Nahverkehr optimal weiter zu entwickeln.

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