Wenn eine Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst wurde, ist es möglich wieder den zuvor geführten Namen anzunehmen. Auch eine Bestimmung oder ein Widerruf eines Doppelnamens ist hier möglich.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Erforderliche Unterlagen
amtliches Ausweisdokument
Heiratsurkunde
rechtskräftiger Scheidungsbeschluss oder Sterbeurkunde Ihres Ehegatten
Einbürgerungsurkunde oder Spätaussiedlerpapiere (falls zutreffend)
bei Scheidung im Ausland: Anerkennung der Scheidung
bei ausländischer Heiratsurkunde: Geburtsurkunde
In manchen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
Rechtskräftiges Aufhebungs- oder Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
Deutsche Staatsangehörigkeit oder Namensführung nach deutschem Recht
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Gebühren
Beurkundung einer Namenserklärung
30 Euro
Bescheinigung über die Namensänderung
12 Euro
Vorsprache mit Dolmetscher/in
zusätzlich 50 Euro
Sprache, Übersetzungen und Überbeglaubigungen
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein.
Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.