Nach Auflösung der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (zum Beispiel durch Scheidung) kann der Geburtsname oder ein vorher geführter Familienname wieder angenommen werden.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/ Lebenspartnerschaftsregister
rechtskräftiges Scheidungsurteil, Aufhebungsurteil oder Sterbeurkunde
Falls Sie im Ausland geheiratet haben oder geschieden wurden, benötigen wir möglicherweise weitere Unterlagen. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch oder per Kontaktformular bei uns.
Voraussetzungen
Rechtskräftiges Aufhebungs- oder Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
Deutsche Staatsangehörigkeit oder Namensführung nach deutschem Recht
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Gebühren
öffentliche Beglaubigung oder Beurkundung der Namenserklärung
30 Euro
Bescheinigung über die Namensänderung
12 Euro
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.