Namensänderung auf Führerschein beantragen

Der Führerschein gilt in der Bundesrepublik Deutschland nicht als Identitätsnachweis. Es besteht daher keine gesetzliche Verpflichtung zur Namensänderung, sofern der Name im Führerschein aus dem Ausweisdokument hervorgeht.

Bei Beantragung der Namensänderung auf dem Führerschein wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Dieser wird Ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben durch die Post zugestellt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Rechtliche Grundlagen

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Vor-Ort-Termin erforderlich

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Nord

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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