Der Führerschein gilt in der Bundesrepublik Deutschland nicht als Identitätsnachweis. Es besteht daher keine gesetzliche Verpflichtung zur Namensänderung, sofern der Name im Führerschein aus dem Ausweisdokument hervorgeht.
Bei Beantragung der Namensänderung auf dem Führerschein wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Dieser wird Ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben durch die Post zugestellt.
Ablauf
Eine Beantragung ist vor Ort mit Online-Terminvereinbarung erforderlich. Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
aktuelles biometrisches Passfoto - nicht älter als ein Jahr
bisheriger Führerschein
zusätzlich bei Papierführerschein: Karteikartenabschrift der ausstellenden auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt oder erweitert wurde. Die Karteikartenabschrift ist vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde anzufordern und direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen. Die Abschrift muss bei Antragstellung bereits vorliegen.
Voraussetzungen
Hauptwohnung in Nürnberg
Die Namensänderung ist bei der Meldebehörde bereits angezeigt worden.
Bearbeitungsdauer
in der Regel in vier Wochen abholbereit
per Express in der Regel nach zwei bis drei Werktagen abholbereit
als vorläufiger Führerschein (nur im Inland gültig) innerhalb von zwei bis drei Wochen per Direktversand
Gebühren
Namensänderung / Erneuerung des Führerscheins
34,19 Euro (inkl. Versand)
vorläufiger Führerschein
8,70 Euro
Expressausstellung zuzüglich
33,28 Euro
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.