Namensänderung in der Ehe beantragen - Doppelnamen bestimmen
Beschreibung
Die Person, deren Name nicht zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt wurde, kann auch nach der Eheschließung einen Doppelnamen annehmen. Dieser wird zusammengesetzt aus dem gemeinsamen Ehenamen und dem vorherigen Familiennamen oder dem Geburtsnamen, den diese Person hatte. Es darf hierbei nur ein zweiteiliger Name entstehen. Die beiden Namen sind mit einem Bindestrich verbunden. Die Reihenfolge der beiden Namen ist frei wählbar, kann aber nachträglich nicht geändert werden.
Ein Doppelname zusammengesetzt aus den Namen beider Eheleute ist nach deutschem Recht nicht für beide möglich. Nach ausländischem Recht können andere Regeln gelten.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
Bei Eheschließung im Inland :
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (wenn nicht in Nürnberg geheiratet)
Bei Eheschließung in Ausland:
ausländische Eheurkunde
beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister (bei Geburt in Deutschland) oder ausländische Geburtsurkunde beider Ehegatten
Bei vorherigen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil/Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners
Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.
Fristen
Die Festlegung des Doppelnamens ist jederzeit möglich.
Voraussetzungen
es muss ein gemeinsamer Ehename bestimmt worden sein
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Gebühren
Beurkundung Namenserklärung
30 Euro
Bescheinigung
12 Euro
neue Eheurkunde
12 Euro
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.