Namensänderung in der Ehe beantragen - gemeinsamen Ehename bestimmen

Ein gemeinsamer Familienname (Ehename) kann direkt bei der Eheschließung bestimmt werden. Solange die Ehe besteht, kann der Ehename auch noch später erklärt werden.

Zur Namensführung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Sie können beide Ihren bisherigen Familiennamen behalten
  • Sie können einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen
  • einer von Ihnen kann einen Doppelnamen erklären.

Zum Ehenamen kann bestimmt werden:

  • der Geburtsname eines der Ehepartner
  • der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Familienname eines Ehepartners

Die Erklärung über die Führung des gemeinsamen Ehenamens kann während bestehender Ehe nicht rückgängig gemacht werden. 

Nach ausländischem Namensrecht können anderen Regeln gelten.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Weiterführende Informationen

Vor-Ort-Termin erforderlich

Bürgeramt Mitte

Standesamt - Nachbeurkundungen und Namensrecht

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