Namensänderung in der Ehe beantragen - gemeinsamen Ehename bestimmen
Beschreibung
Ein gemeinsamer Familienname (Ehename) kann direkt bei der Eheschließung bestimmt werden. Solange die Ehe besteht, kann der Ehename auch noch später erklärt werden.
Zur Namensführung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
Sie können beide Ihren bisherigen Familiennamen behalten
Sie können einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen
einer von Ihnen kann einen Doppelnamen erklären.
Zum Ehenamen kann bestimmt werden:
der Geburtsname eines der Ehepartner
der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Familienname eines Ehepartners
Die Erklärung über die Führung des gemeinsamen Ehenamens kann während bestehender Ehe nicht rückgängig gemacht werden.
Nach ausländischem Namensrecht können anderen Regeln gelten.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Alle Personen, die an der Erklärung zum Ehenamen mitwirken, müssen persönlich beim Termin anwesend sein.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
Bei Eheschließung im Inland :
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (wenn nicht in Nürnberg geheiratet)
Bei Eheschließung in Ausland:
ausländische Eheurkunde
beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister (bei Geburt in Deutschland) oder ausländische Geburtsurkunde beider Ehegatten
Bei vorherigen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil/Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners
Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.
Fristen
Die Festlegung des Ehenamens ist nach der Eheschließung jederzeit möglich.
Voraussetzungen
die Ehe muss noch bestehen
es darf noch kein gemeinsamer Ehename bestimmt worden sein
Bitte kommen Sie gemeinsam zum Termin
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Gebühren
Beurkundung je Namenserklärung
30 Euro
Bescheinigung
12 Euro
neue Eheurkunde
12 Euro
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.