Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Das Thema Namensänderung in Deutschland ist sehr umfassend. Die Aufstellung ist nicht abschließend und umfasst nur das deutsche Namensrecht. Bei Fragen können Sie uns über unser Kontaktformular erreichen.
Alle Personen, die unterschreiben müssen, müssen dies vor Ort beim Termin tun. Kinder, sofern sie mindestens 14 Jahre alt sind, müssen die Namensänderung auch selbst unterschreiben. Bitte kommen Sie deshalb gemeinsam zum Termin. Die Namenserklärung kann meist nur einmal abgegeben werden und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Erforderliche Unterlagen
amtliche Ausweisdokumente aller Beteiligten
Geburtsurkunde des Kindes, wenn es nicht in Nürnberg geboren wurde
Nachweis über alleinige oder gemeinsame Sorge
Nachweis über die Namensänderung eines Elternteils (falls zutreffend)
Eheurkunde eines Elternteils (falls zutreffend)
In manchen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
Bitte kommen Sie gemeinsam zum Termin.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Gebühren
Beurkundung einer Namenserklärung
30 Euro
neue Geburtsurkunde
12 Euro
Vorsprache mit Dolmetscher/in
zusätzlich 40 Euro
Sprache, Übersetzungen und Überbeglaubigungen
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein.
Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.