Familienname eines Kindes ändern

Es bestehen folgende Möglichkeiten den Familiennamen eines Kindes zu ändern:

  • Namenserteilung
  • Neubestimmung des Familiennamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge
  • Einbenennung
  • Rückbenennung
  • Wahl eines ausländischen Namensrechts
  • Namensänderung nach Scheidung oder Tod eines Elternteils
  • Einmalige Neubestimmung des Familiennamens durch volljährige Kinder 

Details zu den möglichen Namensänderungen finden Sie auf der Webseite des Standesamts.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Sprache, Übersetzungen und Überbeglaubigungen

Vor-Ort-Termin erforderlich

Nächster Termin

Bürgeramt Mitte

12.05.2025, 08:30 Uhr

Bürgeramt Mitte

Standesamt - Urkunden

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