Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund (im rechtlichen Sinn) die Änderung rechtfertigt.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:
er anstößig oder lächerlich klingt
die Schreibweise oder Aussprache schwierig ist
er zu Verwechslungen führt
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist stets eine Ausnahme. Die Weiterführung des bisherigen Vor- oder Familiennamens ist die verbindliche Regel.
Ablauf
Zunächst wird geklärt, ob es Änderungsmöglichkeiten nach personenstandsrechtlichen Regelungen gibt. Den Antrag und eine Liste der benötigten Unterlagen erhalten Sie im Zuge einer entsprechenden Beratung.
Bitte senden Sie uns zunächst über das Kontaktformular eine Nachricht mit Details zu Ihrem Anliegen, Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Anschrift und einer Telefonnummer.
Erforderliche Unterlagen
gültiger amtlicher Lichtbildausweis
Nachweis über den Personenstand, zum Beispiel Geburtsurkunde oder Eheurkunde
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Voraussetzungen
Sie wohnen in Nürnberg.
Ein wichtiger Grund im rechtlichen Sinn liegt vor.
Gebühren
Änderung des Vornamens
25 Euro bis 500 Euro
Änderung des Familiennamens
50 Euro bis 1500 Euro
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.