Namensänderung aus wichtigem Grund beantragen

Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund (im rechtlichen Sinn) die Änderung rechtfertigt.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • er anstößig oder lächerlich klingt
  • die Schreibweise oder Aussprache schwierig ist
  • er zu Verwechslungen führt

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist stets eine Ausnahme. Die Weiterführung des bisherigen Vor- oder Familiennamens ist die verbindliche Regel.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsrecht, Namensrecht

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