Namensänderung in der Ehe beantragen - Doppelnamen widerrufen
Beschreibung
Ein Doppelname, der aus dem gemeinsamen Ehenamen und dem Geburtsnamen oder früheren Familiennamen besteht, kann widerrufen werden. Somit wird lediglich der gemeinsame Ehename künftig von beiden Ehepartnern geführt. Eine erneute Hinzufügung ist danach nicht mehr möglich.
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
Bei Eheschließung im Inland :
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (wenn nicht in Nürnberg geheiratet)
Bei Eheschließung in Ausland:
ausländische Eheurkunde
Bescheinigung über die Erklärung des Doppelnamens
Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.
Fristen
Der Widerruf des Doppelnamens ist jederzeit möglich.
Voraussetzungen
es muss ein Doppelname zusammengesetzt aus dem gemeinsamen Ehenamen und dem Geburtsnamen oder früheren Familiennamen vorhanden sein
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Gebühren
Beurkundung Namenserklärung
30 Euro
Bescheinigung
12 Euro
neue Eheurkunde
12 Euro
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.