Namensänderung in der Ehe beantragen - Doppelnamen widerrufen

Ein Doppelname, der aus dem gemeinsamen Ehenamen und dem Geburtsnamen oder früheren Familiennamen besteht, kann widerrufen werden. Somit wird lediglich der gemeinsame Ehename künftig von beiden Ehepartnern geführt. Eine erneute Hinzufügung ist danach nicht mehr möglich. 

Weitere Namensänderungen sind nach Beendigung der Ehe möglich. ("Namensänderung nach Auflösung der Ehe")

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Weiterführende Informationen

Vor-Ort-Termin erforderlich

Bürgeramt Mitte

Standesamt - Nachbeurkundungen und Namensrecht

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