Namen an die deutsche Form angleichen

Sie können Ihren Namen an die deutsche Form angleichen, wenn Sie:

  • eingebürgert wurden
  • als Aussiedlerin/ Aussiedler anerkannt sind
  • als Flüchtling oder asylberechtigte Person anerkannt sind

Aktueller Hinweis zur Namensangleichung an die deutsche Form

Seit 01. August 2024 werden Namensbestandteile wie Vatersnamen, Mittelnamen oder Eigennamen aus ausländischen Urkunden nicht mehr in das deutsche Ausweisdokument eingetragen.

Nach einer Einbürgerung können Sie künftig auch ohne die Ablegung des Vatersnamens, Mittelnamens oder Eigennamens ein deutsches Ausweisdokument beantragen, falls Sie sonst keine Änderung an Ihrem Vornamen oder Familiennamen wünschen.

Möchten Sie Ihren Vatersnamen, Mittelnamen oder Eigennamen weiterhin auch in Ihrem deutschen Ausweisdokument führen, so ist es erforderlich, diesen im Rahmen einer Namenserklärung beim Standesamt zu bestimmen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

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Vor-Ort-Termin erforderlich

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Bürgeramt Mitte

Standesamt - Nachbeurkundungen und Namensrecht

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