Namen von eingebürgerten Personen oder Spätaussiedlern an die deutsche Form angleichen

Wenn eine Person ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben hat und sich die Namensführung jetzt nach deutschem Recht richtet (z.B. durch Einbürgerung) kann sie ihren Namen an eine in Deutschland übliche Schreibweise oder Funktion angleichen. Die Erklärung ist auch für Kinder möglich.

Hinweis

In deutschen Ausweisdokumenten können nur Vor- und Familiennamen eingetragen werden, keine zusätzlichen Namensbestandteile wie Vatersnamen, Mittelnamen oder sonstige. Falls Sie keine Änderung an Ihrem Vornamen oder Familiennamen wünschen, können Sie auch ohne die Ablegung dieser Namensteile ein deutsches Ausweisdokument beantragen. Eine Namensangleichung an die deutsche Form benötigen Sie nur, wenn Sie Ihren Vatersnamen, Mittelnamen oder Eigennamen weiterhin im deutschen Ausweis eingetragen haben möchten.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Sprache, Übersetzungen und Überbeglaubigungen

Vor-Ort-Termin erforderlich

Nächster Termin

Termine werden geladen

Bürgeramt Mitte

Standesamt - Nachbeurkundungen und Namensrecht

Postanschrift
Information zur Barrierefreiheit
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>