Bauen und Naturschutz im Außenbereich

Die Untere Naturschutzbehörde nimmt im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren Einfluss auf Planungen und Bauprojekte, um beispielsweise wertvolle Gehölzbestände zu erhalten und um ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen.

Durch die Novellierungen des Bau- und Naturschutzrechts ist bei bestimmten Bauvorhaben eine eigenständige Abwicklung durch das Umweltamt erforderlich. Hier sind Rechtssicherheit, Naturschutz und die Interessen der Investoren und der Allgemeinheit in Einklang zu bringen.

Bauen im Außenbereich

Ist durch einen Bau ein Eingriff in den Naturhaushalt nicht vermeidbar, sind parallel zur Minimierung (z.B. reduzierte Bauweise, Verschiebung des Baukörpers) Maßnahmen durchzuführen, die diesen Eingriff ausgleichen.

Um geeignete Ausgleichsmaßnahmen ermitteln zu können, ist eine Bestandsaufnahme mit der Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft vorzunehmen. Diese wird dann dem naturräumlichen Zustand des Grundstückes nach dem Eingriff gegenüber gestellt.
Die Grundlagenerfassung und die daraus resultierenden Ausgleichsmaßnahmen werden in einen landschaftspflegerischen Begleitplan eingearbeitet. Mit dem landschaftspflegerischen Begleitplan sollte eine Fachkraft (z.B. Landschaftsarchitekt) betraut werden.

Umweltamt

Untere Naturschutzbehörde

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