Nebenwohnung abmelden oder ins Ausland wegziehen

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und

  • dauerhaft ins Ausland verziehen oder
  • Ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen oder
  • Ihre Nebenwohnung in Nürnberg aufgeben wollen

Bei einem Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland müssen Sie sich nur dort anmelden. Wenn Sie innerhalb Nürnberg umziehen, müssen sie Ihre Wohnung ummelden.

Ablauf

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Fristen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Rechtliche Grundlagen

Alle zuständigen Einrichtungen

Bürgeramt Mitte

Bürgeramt Frankenstraße

Bürgeramt Nord

Bürgeramt Ost

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Bürgerdienste in den Sparkassen

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