Es besteht die gesetzliche Verpflichtung sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und
dauerhaft ins Ausland verziehen oder
Ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen oder
Ihre Nebenwohnung (Zweitwohnung) in Nürnberg aufgeben wollen
Bei einem Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland müssen Sie sich nur dort anmelden. Wenn Sie innerhalb Nürnberg umziehen, müssen sie Ihre Wohnung ummelden.
Ablauf
Abmeldung der Nebenwohnung Die Abmeldung einer Nebenwohnung (Zweitwohnung) ist persönlich vor Ort erforderlich. Dies kann bei der Behörde der Hauptwohnung oder der Nebenwohnung erfolgen.
Abmeldung ins Ausland Die Abmeldung ins Ausland ist online oder persönlich vor Ort erforderlich. Wenn Sie Ihre Abmeldung ohne persönlichen Termin durchführen möchten: Füllen Sie das Formular Wohnung abmelden aus und laden Sie das Meldeformular über den Upload-Assistenten hoch.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
bei Abmeldung ins Ausland: Ihre neue Adresse im Ausland (falls bekannt)
Einfach online machen
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.
Umzug ins Ausland: Sieben Tage vor Auszug und spätestens zwei Wochen nach Auszug.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.