Führerschein nach Entzug oder Aberkennung neu beantragen

Nach Entzug oder Aberkennung dürfen Sie keine Kraftfahrzeuge führen.
Auf Antrag überprüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung/Zuerkennung vorliegen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Gebühren

Rechtliche Grundlagen

Vor-Ort-Termin erforderlich

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