Führerschein nach Entzug oder Aberkennung neu beantragen
Beschreibung
Nach Entzug oder Aberkennung dürfen Sie keine Kraftfahrzeuge führen. Auf Antrag überprüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung/Zuerkennung vorliegen.
Ablauf
Persönliche Beantragung ist vor Ort mit Online-Terminvereinbarung erforderlich. Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
aktuelles biometrisches Passfoto - nicht älter als ein Jahr
rechtskräftiges Urteil, Strafbefehl oder Bescheid, mit dem die Entziehung der Fahrerlaubnis verfügt wurde (sofern nicht in Nürnberg entzogen) und aus dem das Ende der Sperrfrist hervorgeht
ausländische Fahrerlaubnis (soweit vorhanden)
Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
Sehtest (Augenärzt/in oder Optiker/in) - nicht älter als zwei Jahre
Bei Beantragung der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE werden zusätzlich benötigt:
ärztliche Bescheinigung auf gesondertem Vordruck - nicht älter als ein Jahr
medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet (nur bei D-Klassen) - nicht älter als ein Jahr
anstelle des Sehtests ein Zeugnis über die unabhängige augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - nicht älter als zwei Jahre
gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der fünf Module
In wenigen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Fristen
Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Gebühren
Neuantrag ohne Probezeit
239,30 Euro
Neuantrag mit Probezeit
252,90 Euro
amtliches Führungszeugnis
13,00 Euro
eventuell Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises