Name von Neugeborenen mitteilen

Der Name des neugeborenen Kindes muss dem Standesamt mitgeteilt werden. Dies können Sie in der Regel mit dem „Kombiantrag Geburt und Kindergeld“ bei der Geburtsanzeige erledigen. Wenn zusätzlich eine Namenserklärung vor Ort erforderlich ist, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

Sie können auch vor der Geburt oder vor Beurkundung der Geburt Ihres in Nürnberg geborenen Kindes eine Namenserklärung abgeben.

Auf unserer Homepage können Sie sich über die mögliche Namensführung Ihres Kindes informieren.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Sprache, Übersetzungen und Überbeglaubigungen

Vor-Ort-Termin erforderlich

Bürgeramt Mitte

Standesamt - Neugeburten

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