Name von Neugeborenen mitteilen
Beschreibung
Der Name des neugeborenen Kindes muss dem Standesamt mitgeteilt werden. Dies können Sie in der Regel mit dem "Kombiantrag Geburt und Kindergeld" bei der Geburtsanzeige erledigen.
Vorname
Der Vorname eines Kindes wird von den Sorgeberechtigten bestimmt. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, können sie den Vornamen ihres Kindes nur gemeinsam bestimmen. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, darf dieser den Vornamen bestimmen.
Sie können Ihrem Kind auch mehrere Vornamen geben. Sind Vornamen in der Geburtsurkunde festgehalten, können sie nicht mehr geändert werden.
Nachname (Familienname oder Geburtsname)
In der Regel bekommen Kinder den Nachnamen ihrer Eltern. Abhängig vom Familienstand und der Sorgeberechtigung der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes, müssen diese eventuell eine Namenserklärung für ihr Kind abgeben.
- Sie sind miteinander verheiratet und führen einen gemeinsamen Ehenamen: Das Kind erhält automatisch Ihren Ehenamen als Familiennamen. Sie benötigen keinen Termin.
- Sie sind miteinander verheiratet, führen aber keinen Ehenamen: Sie müssen den Familiennamen des Kindes bestimmen. Den Namen Ihres Kindes können Sie bei der Anzeige der Geburt durch den Kombiantrag übermitteln. Diese Entscheidung gilt auch für alle folgenden Kinder. Sie benötigen keinen Termin.
- Sie sind nicht miteinander verheiratet, haben aber vor Geburt das gemeinsame Sorgerecht erklärt: Sie müssen den Familiennamen des Kindes bestimmen. Den Namen Ihres Kindes können Sie bei der Anzeige der Geburt durch den Kombiantrag übermitteln. Sie benötigen keinen Termin.
- Sie sind nicht miteinander verheiratet und ein Elternteil hat bei Geburt das alleinige Sorgerecht für das Kind: Dann erhält das Kind dessen Familiennamen. Als sorgeberechtigter Elternteil können Sie dem Kind auch den Familiennamen des anderen Elternteils erteilen. Das geht aber nur mit dessen Einwilligung. In diesem Fall benötigen Sie einen Termin beim Standesamt.
Abweichende Regelungen können sich bei Kindern mit ausländischen Staatsangehörigkeiten ergeben.
Vor-Ort-Termin erforderlich
Standesamt - Neugeburten
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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