Der Name des neugeborenen Kindes muss dem Standesamt mitgeteilt werden. Dies können Sie in der Regel mit dem „Kombiantrag Geburt und Kindergeld“ bei der Geburtsanzeige erledigen. Wenn zusätzlich eine Namenserklärung vor Ort erforderlich ist, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Sie können auch vor der Geburt oder vor Beurkundung der Geburt Ihres in Nürnberg geborenen Kindes eine Namenserklärung abgeben.
Auf unserer Homepage können Sie sich über die mögliche Namensführung Ihres Kindes informieren.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Bitte wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular an das Standesamt.
Wenn Ihr Kind noch nicht geboren ist: Nachweis über das Entbindungsdatum (z.B. Mutterpass/ ärztliche Bescheinigung)
Nachweis über gemeinsame Sorge (wenn zutreffend)
Die weiteren vorzulegenden Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der Eltern. Bitte lesen dazu unser Informationsblatt zum Kombiantrag Geburt und Kindergeld.
Sie haben einen Monat nach der Geburt des Kindes Zeit, einen Vor- und Nachnamen zu bestimmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Gebühren
Beurkundung einer Namenserklärung
30 Euro
Vorsprache mit Dolmetscher/in
zusätzlich 25 Euro
Sprache, Übersetzungen und Überbeglaubigungen
Sprache, Übersetzungen und Überbeglaubigungen
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein.
Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.
Bitte beachten Sie: Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular an das Standesamt.