Niederlassungserlaubnis beantragen (Asyl und Flüchtlinge)
Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Asylberechtigte und anerkannten Flüchtlingen können, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben, eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Sie können eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie
vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Anerkennung als Asylberechtigte/ Asylberechtigter oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben oder
von Deutschland als Resettlement-Flüchtling aufgenommen wurden und das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit fünf Jahren im Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis sind.
Bei guter wirtschaftlicher und sprachlicher Integration ist die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren im Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis möglich.
Ablauf
Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Wenn Sie Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) haben und der Lebensunterhalt weit überwiegend gesichert ist, können Sie die Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel letzten drei Gehaltsabrechnungen)
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Nachweis über ausreichend Wohnraum (Wohnraumbestätigung)
Arbeitsbescheinigung
Arbeitsvertrag
Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse Niveau A2 oder C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (Integrationskurs)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Sie können die Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn:
kein Widerruf oder Rücknahme Ihrer Anerkennung vorliegt
Sie seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sind (Asylberechtigte/Asylberechtiger nach § 25 Abs. 1 AufenthG oder Anerkennung als Flüchtling nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Alternative 1 AufenthG oder Resettlement-Flüchtling nach § 23 Abs. 4 AufenthG)
Ihr Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist
Sie ausreichend krankenversichert sind
Sie Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) haben
keine entgegenstehenden Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen
Sie eine Beschäftigungserlaubnis haben (sofern Sie Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer sind)
Sie im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse sind
Sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen
Sie über ausreichenden Wohnraum für sich und die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen
Wenn Sie Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) haben und der Lebensunterhalt weit überwiegend gesichert ist, können Sie die Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren beantragen.
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.