Niederlassungserlaubnis beantragen (Asyl und Flüchtlinge)

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.

Asylberechtigte und anerkannten Flüchtlingen können, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben, eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Sie können eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie

  • vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Anerkennung als Asylberechtigte/ Asylberechtigter oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben oder
  • von Deutschland als Resettlement-Flüchtling aufgenommen wurden und das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit fünf Jahren im Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis sind. 

Bei guter wirtschaftlicher und sprachlicher Integration ist die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren im Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis möglich.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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