Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Sie können die Niederlassungserlaubnis in der Regel nach fünf Jahren beantragen. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Bei folgenden Aufenthalten gelten abweichende Voraussetzungen:
Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel letzten drei Gehaltsabrechnungen)
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Nachweis über ausreichend Wohnraum (Wohnraumbestätigung)
Arbeitsbescheinigung
Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (Integrationskurs)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Sie leben seit fünf Jahren mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland
Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (wie Studium oder Ausbildung) erteilt wurde
Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
Sie verfügen über eine ausreichende Altersversorgung (mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen)
Sie sind ausreichend krankenversichert
Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
Sie haben Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland
Sie haben keine Vorstrafen
Bei folgenden Aufenthalten gelten abweichende Voraussetzungen:
Fachkräfte
Blaue Karte EU
Besonders hochqualifizierte Fachkräfte
Im Beamtenverhältnis
Anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlingen
Kinder ab 16 Jahren
Familienangehörige von Deutschen
Getrennte Ehepartnerinnen und Ehepartnern von ausländischen Personen mit unbefristeten Aufenthaltstiteln
Ehemalige Deutsche
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.