Niederlassungserlaubnis beantragen (Ehemalige Deutsche)

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und seit fünf Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten.  
Sie können die deutsche Staatsangehörigkeit während ihres gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet, insbesondere durch:

  • Antragserwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nach § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
  • durch Erklärung zu Gunsten der ausländischen Staatsangehörigkeit nach § 29 StAG ("Optionsmodell") oder
  • nach einer sonstigen Vorschrift

verloren haben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet beibehalten.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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