Niederlassungserlaubnis beantragen (für Fachkräfte)

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.

Als Fachkraft können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Hierfür müssen Sie in der Regel seit drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach:

sein.

Die Frist reduziert sich auf zwei Jahre, wenn die Sie eine inländische Ausbildung oder Studium abgeschlossen haben. 

Einer hoch qualifizierten Fachkraft mit akademischer Ausbildung soll in besonderen Fällen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind und keine Vorstrafen vorliegen. Hoch qualifiziert sind bei mehrjähriger Berufserfahrung insbesondere

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder
  • Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder 
  • wissenschaftliche Mitarbeitende in herausgehobener Funktion

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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