Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Als Fachkraft können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Hierfür müssen Sie in der Regel seit drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach:
Die Frist reduziert sich auf zwei Jahre, wenn die Sie eine inländische Ausbildung oder Studium abgeschlossen haben.
Einer hoch qualifizierten Fachkraft mit akademischer Ausbildung soll in besonderen Fällen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind und keine Vorstrafen vorliegen. Hoch qualifiziert sind bei mehrjähriger Berufserfahrung insbesondere
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder
Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder
wissenschaftliche Mitarbeitende in herausgehobener Funktion
Ablauf
Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn:
sie/er mit Ihnen in einer ehelichen Lebensgemeinschaft lebt
sie/er seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt
sie/er mindestens 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist
der Lebensunterhalt gesichtert ist
sie/er keine Vorstrafen hat
sie/er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist
sie/er eine Beschäftigungserlaubnis besitzt (als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer)
sie/er Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) hat
sie/er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt
ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel letzten drei Gehaltsabrechnungen)
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Nachweis über ausreichend Wohnraum (Wohnraumbestätigung)
Arbeitsbescheinigung
Arbeitsvertrag
Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (Integrationskurs)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte Sie können die Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie:
seit drei Jahren im Besitz der Aufenthalterlaubnis sind. Die Frist reduziert sich auf zwei Jahre, wenn Sie eine inländische Ausbildung oder Studium haben
als Fachkraft tätig sind (einen Arbeitsplatz haben)
36 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen. Die Frist von 48 Monaten bzw. 36 Monaten verkürzt sich auf zwei Jahre, wenn die Qualifikation im Inland erworben wurde
Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) haben
Ihren Lebensunterhalt sichern
ausreichend krankenversichert sind
keine Vorstrafen haben
eine Beschäftigungserlaubnis haben (sofern Sie Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer sind)
im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse sind
über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen
über ausreichenden Wohnraum für sich und die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit Blauer Karte EU Sie können die Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie:
eine gültige Blaue Karte EU besitzen
seit 27 Monaten eine Beschäftigung mit dieser nachgehen
in diesem Zeitraum (27 Monate) Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen.
Ihren Lebensunterhalt sichern
ausreichend krankenversichert sind
keine Vorstrafen haben
eine Beschäftigungserlaubnis haben (sofern Sie Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer sind)
im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse sind
über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen
über ausreichenden Wohnraum für sich und die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen
Wenn Sie ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) haben, verkürzt sich die Frist auf 21 Monate.
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.