Niederlassungserlaubnis beantragen (für Familienangehörige von Deutschen)

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.

Als Familienangehörige von Deutschen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen. 

Familienangehörige sind:

  • Ehegattin/Ehegatten eines Deutschen/einer Deutschen
  • Kinder eines Deutschen, die unter 18 Jahre alt und nicht verheiratet sind
  • sorgeberechtigte Elternteile eines minderjährigen ledigen deutschen Kindes

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
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