Niederlassungserlaubnis beantragen (für Familienangehörige von Deutschen)
Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Als Familienangehörige von Deutschen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Familienangehörige sind:
Ehegattin/Ehegatten eines Deutschen/einer Deutschen
Kinder eines Deutschen, die unter 18 Jahre alt und nicht verheiratet sind
sorgeberechtigte Elternteile eines minderjährigen ledigen deutschen Kindes
Erklärvideo
Ablauf
Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts
Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz (bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen)
Nachweis über Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Aufwendungen
Berufserlaubnis oder Berufsausübungserlaubnis
Nachweis über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache (auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, Wohnraumbestätigung)
Nachweis über besondere Umstände
Nachweis über die laufende Ausbildung
Nachweise über die Namensführung (nur wenn eine andere Schreibweise als im Pass vorliegt)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Sie besitzen seit drei Jahren eine gültige Aufenthaltserlaubnis (für den Familiennachzug zu Deutschen)
die familiäre Lebensgemeinschaft besteht innerhalb Deutschland noch
es besteht kein Ausweisungsinteresse
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
Sie sind ausreichend krankenversichert
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.