Niederlassungserlaubnis beantragen (Getrennte Ehepartnerinnen/Ehepartner von ausländischen Personen)
Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug (§ 28 oder § 30 AufenthG) besitzen und Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft beendet ist oder Sie bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten (§ 31 Abs. 1 oder 2 AufenthG) besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Ablauf
Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel letzten drei Gehaltsabrechnungen)
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Nachweis über ausreichend Wohnraum (Wohnraumbestätigung)
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (Integrationskurs)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Sie besitzen seit fünf Jahren eine gülige Aufenthaltserlaubnis (zum Familiennachzug oder als eigenständiges Aufenthaltsrecht)
Ihre eheliche Lebensgemeinschaft wurde aufgehoben
Ihre ehemalige Ehepartnerin/ Ihr ehemaliger Lebenspartner besitzt
eine Niederlassungserlaubnis,
eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder
die deutsche Staatsangehörigkeit
Ihr künftiger Lebensunterhalt (einschließlich Krankenversicherung) ist durch Unterhaltszahlungen durch Ihre ehemalige Ehepartnerin/ Ihren ehemaligen Ehepartner an Sie (und Ihre Kinder) gesichert
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
Sie haben Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland
Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen
es liegen keine entgegenstehenden Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.