Niederlassungserlaubnis beantragen (Getrennte Ehepartnerinnen/Ehepartner von ausländischen Personen)

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug (§ 28 oder § 30 AufenthG) besitzen und Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft beendet ist oder Sie bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten (§ 31 Abs. 1 oder 2 AufenthG) besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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