Niederlassungserlaubnis beantragen (humanitäre und politische Gründe)
Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Wenn Sie eine Aufetnhaltsnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen haben und seit fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen. Sie müssen hierfür mindestens 16 Jahre alt sein.
Wenn Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention besitzen oder in Deutschland als Resettlement-Flüchtling aufgenommen wurden, besteht für Sie auch die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis mit abweichenden Voraussetzungen zu beantragen.
Ablauf
Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel letzten drei Gehaltsabrechnungen)
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Nachweis über ausreichend Wohnraum (Wohnraumbestätigung)
Arbeitsbescheinigung
Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (Integrationskurs)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Sie leben seit fünf Jahren mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland
Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltserlaubnis (nach §§ 22 bis 25 AufenthG)
Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
Sie verfügen über eine ausreichende Altersversorgung (mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen)
Sie sind ausreichend krankenversichert
Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
Sie haben Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland
Sie haben keine Vorstrafen
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.