Niederlassungserlaubnis beantragen (humanitäre und politische Gründe)

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.

Wenn Sie eine Aufetnhaltsnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen haben und  seit fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen. Sie müssen hierfür mindestens 16 Jahre alt sein.

Wenn Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention besitzen oder in Deutschland als Resettlement-Flüchtling aufgenommen wurden, besteht für Sie auch die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis mit abweichenden Voraussetzungen zu beantragen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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