Niederlassungserlaubnis beantragen (Kinder ab 16 Jahren)

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.

Junge Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten. 
Die Niederlassungserlaubnis kann an Personen ab 16 Jahren erteilt werden, die:

  • im Bundesgebiet geboren wurden
  • als minderjähriges Kind mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind
  • als minderjährige Person eine Aufenthaltserlaubnis aus völerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erhalten haben

Hierzu müssen sie ab dem 16. Geburtstag seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Auch volljährige Personen können die Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn die Einreise in das Bundesgebiet zum Familiennachzug und die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgte.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>