Nutztierhaltung anzeigen

Wer landwirtschaftliche Nutztiere hält, hat diese unter Angabe der Registriernummer des Betriebes beim Veterinäramt anzuzeigen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur einzelnen Tieren.
Anzeigepflichtige Nutztiere sind beispielsweise Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Geflügel und Bienen.

Fristen

Voraussetzungen

Weiterführende Informationen

Ordnungsamt

Veterinärwesen

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