Werden öffentliche Flächen (Verkehrs- oder Grünflächen) über den allgemein üblichen Gemeingebrauch hinaus genutzt, handelt es sich um Sondernutzungen, für die eine Sondernutzungserlaubnis des Liegenschaftsamtes erforderlich ist.
Durch die Gestaltung der Sondernutzung oder die Häufung von Sondernutzungen darf das Stadtbild nicht leiden. Die Erlaubnis kann im Interesse des Gemeingebrauchs, zum Schutz der Straßen oder zum Schutz anderer rechtlicher Interessen versagt werden.
Erforderliche Unterlagen
Je nach Art der Sondernutzung, z. B. Lageplan, Veranstaltungskonzept
Bei Nutzungen aller Art im Bereich der nachfolgenden Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt. Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbachh, Moorenbrunn, Netzstall Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornberg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf
Weiterführende Informationen
Nutzungen im öffentlichen Raum / Sondernutzungen werden teilweise auch bearbeitet von:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr
Bitte beachten Sie:
Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte informieren Sie sich, ob Sie Ihr Anliegen auch online oder schriftlich erledigen können.