Öffentliche Veranstaltung anzeigen

Eine öffentliche Veranstaltung kann je nach ihrem Charakter anzeigepflichtig oder erlaubnispflichtig sein. Typische Beispiele für erlaubnispflichtige öffentliche Veranstaltungen sind Straßenfeste, Sport- oder Kulturveranstaltungen und Festzüge.

Findet die Veranstaltung auf Privatgrund statt, müssen Sie diese beim Ordnungsamt zuvor anzeigen.

Soll die Veranstaltung auf öffentlichen Flächen stattfinden, ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür zunächst an das Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg.

Nimmt eine Veranstaltung öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch, ist  eine Erlaubnis durch den Servicebetrieb öffentlichen Raums (SÖR) erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Servicebetrieb öffentlichen Raum der Stadt Nürnberg.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Ordnungsamt

Versammlungsanzeige / Veranstaltungen

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