Eine öffentliche Veranstaltung kann je nach ihrem Charakter anzeigepflichtig oder erlaubnispflichtig sein. Typische Beispiele für erlaubnispflichtige öffentliche Veranstaltungen sind Straßenfeste, Sport- oder Kulturveranstaltungen und Festzüge.
Findet die Veranstaltung auf Privatgrund statt, müssen Sie diese beim Ordnungsamt zuvor anzeigen.
Soll die Veranstaltung auf öffentlichen Flächen stattfinden, ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür zunächst an das Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg.
Nimmt eine Veranstaltung öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch, ist eine Erlaubnis durch den Servicebetrieb öffentlichen Raums (SÖR) erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Servicebetrieb öffentlichen Raum der Stadt Nürnberg.
Ablauf
Zur Anzeige der öffentlichen Veranstaltung auf privatem Grund verwenden Sie bitte unseren Online-Antrag.
Sofern die Veranstaltung auf öffentlichen Flächen geplant ist, wenden Sie sich bitte an das Liegenschaftsamt.
Nimmt eine Veranstaltung öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch, ist eine Erlaubnis durch den Servicebetrieb öffentlichen Raums (SÖR) erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Servicebetrieb öffentlichen Raum der Stadt Nürnberg.
Erforderliche Unterlagen
Für die Anzeige werden folgende Informationen benötigt:
Art der Veranstaltung
Ort
Beginn / Ende
Informationen zu Sperrzeiten
Anzahl der voraussichtlich gleichzeitig Anwesenden
Verantwortliche Person
Zusätzlich zu den obigen Daten sind nachfolgende Unterlagen erforderlich:
Veranstaltungsablauf oder Programm
Plan/Skizze mit allen Aufbauten, Ein-/Ausgängen und Maßen
ggf. Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
Wir bitten Sie, Veranstaltungen mindestens 4 Wochen zuvor anzuzeigen. Bei größeren Veranstaltungen (ab ca. 1.000 gleichzeitig anwesenden Personen) ist ein Vorlauf von mindestens 8 Wochen nötig.
Voraussetzungen
Die Veranstaltung soll im Stadtgebiet Nürnberg stattfinden.
Gebühren
Der Gebührenrahmen beträgt 30 € bis 1.750 €. Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Art und Größe der Veranstaltung und den erforderlichen Auflagen.