Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem Baugesetzbuch
Beschreibung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bauleitplänen in § 3 i.V.m. § 4a Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Auf der Homepage des Stadtplanungsamts sind die Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bauleitplänen sehr genau beschrieben, hier können Sie alles nachlesen.
BKB, Modellbau, Wettbewerbe, Öffentlichkeitsarbeit, Offenes Büro
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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