Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren, entsperren (nach Ausweisverlust), PIN erneuern

Durch die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und der eID-Karte ist es möglich, sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online auszuweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital zu erledigen. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und die PIN notwendig. 

Auch wenn Ihr Ausweis nach einem Verlust wiedergefunden wurde, muss Ihre Online-Ausweisfunktion erneut aktiviert werden.

Hinweis: Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nach dem 15.07.2017 beantragt haben und mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert.

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