Parkausweis für besondere Gruppen
Beschreibung
Zusätzlich zu den Parkausweisen für die EU gibt es seit August 2009 deutschlandweit gültige Parkausweise für weitere Personengruppen.
Diese Ausweise können beantragt werden von:
- Schwerbehinderten, die einen Grad der Behinderung von mindestens 60 % aufgrund der Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa aufweisen.
- Schwerbehinderten, die einen Grad der Behinderung von mindestens 70 % aufgrund künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung aufweisen.
Soweit in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht, können Besitzer des Ausweises in folgenden Bereichen parken:
- im eingeschränkten Haltverbot oder auf Bewohnerparkplätzen bis zu drei Stunden
- im Bereich eines Zonenhaltverbots mit Überschreitung der zugelassenen Parkdauer
- auf Kurzzeitparkplätzen (Parkscheibenregelung) über die zugelassene Höchstparkdauer hinaus
- in Fußgängerzonen, in denen das Be-und Entladen freigegeben ist, während der Lieferzeit
- an Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, soweit der Durchgangsverkehr nicht behindert wird
Soweit nichts anderes angegeben ist, beträgt die Höchstparkdauer 24 Stunden.
Hinweis: Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen!
Ausnahmegenehmigungen, Umzugsanträge, Handwerker- und Sozialdienstausweise, Sonderregelungen
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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