Der Personalausweis ist ein amtliches Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion. Jede Person, die in Deutschland lebt und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt kann einen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, sind Sie verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen. Bei einer Antragstellung ab dem 16. Lebensjahr ist die Online-Ausweisfunktion automatisch aktiviert.
Eine Verlängerung oder Änderung des Personalausweises ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.
Ausnahme bei Umzug nach Nürnberg oder innerhalb Nürnbergs: Sie erhalten einen neuen Adressaufkleber für Ihren Personalausweis im Rahmen einer An- oder Ummeldung.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres bisherigen Personalausweises: Geben Sie bitte eine Verlusterklärung beim Bürgeramt ab. Sollten Sie bereits eine Verlusterklärung bei der Polizei abgegeben haben, legen Sie diese beim Bürgeramt vor. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Erforderliche Anwesenheiten:
Immer die Person, für die der Personalausweis ausgestellt wird
Bei unter 16-Jährigen: zusätzlich eine sorgeberechtige Person aus dem gleichen Haushalt
Abholung Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei erstellt und uns zugesandt. Sie können den Personalausweis bei der Stelle, bei der Sie den Ausweis beantragt haben, oder bei einer der Abholstationen (Eibach, Bürgeramt Frankenstraße) abholen.
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
Erforderliche Unterlagen
aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
bisheriger Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass
Geburtsurkunde und ggf. Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde im Original
nach erfolgter Namensänderung: Namensänderung
bei Spätaussiedlern/Vertriebenen: Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerausweis oder Namensänderung
Zusätzlich bei Erstbeantragung:
bringen Sie bitte Ihr bisheriges Ausweisdokument oder ein Elternteil / eine sorgeberechtigte Person mit, der / die sich ebenfalls ausweisen muss
Zusätzlich bei unter 16-Jährigen:
amtliche/s Ausweisdokument/e aller Sorgeberechtigten mit denen das Kind in einem Haushalt lebt
Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten mit denen das Kind in einem Haushalt lebt oder Sorgerechtsnachweis (bei alleinigem Sorgerecht aufgrund von Vereinbarung oder Gerichtsentscheid)
eine sorgeberechtigte Person aus dem Haushalt muss anwesend sein
Zusätzlich bei geplanter Eheschließung:
Bescheinigung des Standesamts, aus der die Namensführung nach Eheschließung und der Tag der Eheschließung hervorgehen
In wenigen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen (beispielsweise Personenstandsurkunden, Einbürgerungsurkunden) erforderlich sein.
Bitte beantragen Sie einen neuen Personalausweis spätestens bis Ablauf der Gültigkeit, sofern kein gültiger Reisepass vorhanden ist.
Bei geplanter Eheschließung: Sie können frühestens acht Wochen vor geplantem Eheschließungstermin einen Personalausweis auf den nach Eheschließung gültigen Familiennamen beantragen.
Voraussetzungen
Wohnsitz (alleinig oder Hauptwohnung) in Nürnberg
Deutsche Staatsangehörigkeit
Bearbeitungsdauer
Personalausweise werden von der Bundesdruckerei erstellt. Die Ausstellung dauert in der Regel drei bis vier Wochen.
Über den Bearbeitungsstand können Sie sich wie folgt informieren: