Bei Verlust oder Diebstahl neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen
Beschreibung
Sie haben Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren oder Ihr Ausweisdokument wurde gestohlen?
Geben Sie bitte eine Verlusterklärung beim Bürgeramt ab. Sollten Sie bereits eine Verlusterklärung bei der Polizei abgegeben haben, legen Sie diese beim Bürgeramt vor.
Lassen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises sperren.
Beantragen Sie zudem einen neuen Personalausweis und/oder Reisepass. Auch vorläufige Ausweisdokumente können für Sie in Frage kommen. Wir beraten Sie gerne während Ihres Termins vor Ort.
Ablauf
Verlust anzeigen Geben Sie bitte eine Verlusterklärung beim Bürgeramt ab. Sollten Sie bereits eine Verlusterklärung bei der Polizei abgegeben haben, legen Sie diese beim Bürgeramt vor.
Online-Ausweisfunktion sperren Sperren Sie die PIN Ihres Online-Ausweises. Die Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Ablauf bei Wiederauffinden Ihres Ausweises Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, melden Sie dies bitte persönlich bei den Bürgerämtern. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Neuen Ausweis bei Verlust oder Diebstahl beantragen Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Erforderliche Anwesenheiten:
Immer die Person, für die der Personalausweis ausgestellt wird
Bei unter 16-Jährigen (für Personalausweise) bzw. bei unter 18-Jährigen (bei Reisepässen): zusätzlich eine sorgeberechtige Person aus dem gleichen Haushalt
Abholung von Ausweisdokumenten Der Personalausweis sowie der Reisepass wird von der Bundesdruckerei erstellt und uns zugesandt. Sie können den Ausweis bei der Stelle, bei der Sie den Ausweis beantragt haben, oder bei einer der Abholstationen (Eibach, Bürgeramt Frankenstraße) abholen.
Erforderliche Unterlagen
Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
aktuelles biometrisches Passfoto (bei Erwachsenen nicht älter als ein Jahr)
Nachweis der Verlust- oder Diebstahlanzeige (falls vorhanden)
Geburtsurkunde und ggf. Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde im Original
nach erfolgter Namensänderung: Namensänderung
bei Spätaussiedlern/Vertriebenen: Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerausweis oder Namensänderung
Zusätzlich bei unter 16-Jährigen (bei Personalausweisen) bzw. bei unter 18-Jährigen (bei Reisepässen):
amtliche/s Ausweisdokument/e aller Sorgeberechtigten, mit denen das Kind in einem Haushalt lebt
Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten, mit denen das Kind in einem Haushalt lebt oder Sorgerechtsnachweis (bei alleinigem Sorgerecht aufgrund von Vereinbarung oder Gerichtsentscheid)
eine sorgeberechtigte Person aus dem Haushalt muss anwesend sein
In wenigen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen (beispielsweise Einbürgerungsurkunden) erforderlich sein.
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall:
gebührenfrei innerhalb Deutschlands, aus dem Ausland gebührenpflichtig
vorläufiger Personalausweis:
10,00 €
vorläufiger Reisepass:
26,00 €
bei Personen unter 24 Jahren Personalausweis:
22,80 €
bei Personen über 24 Jahren Personalausweis:
37,00 €
bei Personen unter 24 Jahren Reisepass:
37,50 €
bei Personen über 24 Jahren Reisepass:
70,00 €
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.