Wer gewerbsmäßig als Pfandleiher oder Pfandvermittler tätig ist, benötigt eine Erlaubnis. Pfandleiher gewähren ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs.
Ablauf
Sie können die Erlaubnis online, schriftlich oder vor Ort beantragen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort online einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
amtliches Ausweisdokument (bei schriftlicher Antragstellung Kopie des Ausweises)
ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (für Personen mit Wohnsitz in Nürnberg wird das Führungszeugnis vom Ordnungsamt beantragt)
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (für Personen mit Wohnsitz in Nürnberg wird der Gewerbezentralregisterauszug vom Ordnungsamt beantragt)
Nachweis über eine Versicherung für das Pfandleihgewerbe (§ 34 Abs. 2 GewO)
juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind
Einfach online machen
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Das Pfandleihergewerbe darf erst aufgenommen werden, wenn die Erlaubnis erteilt und das Gewerbe angemeldet wurde.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Pfandleiher sind die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Antragstellers. Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie vor dem Beginn der Tätigkeit das Gewerbe anzeigen.