Vollzeitpflege ist eine Form der Hilfe zur Erziehung.
Kinder, deren Eltern aufgrund einer schwierigen persönlichen Situation nicht in der Lage sind für sie zu sorgen, werden für einen bestimmten Zeitraum in eine Pflegefamilie aufgenommen. Die Rückkehr des Kindes zu seinen Eltern ist geplant, vorausgesetzt, die Eltern schaffen es, in einem für das Kind vertretbaren Zeitrahmen, die Erziehungsverantwortung wieder selbst zu übernehmen.
Ablauf
Um die Beziehung des Kindes zu seinen Eltern zu erhalten, sind regelmäßige Besuchskontakte notwendig. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Pflegeltern, den Eltern und den Fachkräften vom Jugendamt und anderen sozialen Diensten ist erforderlich. Pflegeeltern müssen sich bei dieser Form der Pflege auf eine Phase der Ungewissheit über die wirkliche Dauer des Pflegeverhältnisses einlassen können.
Vollzeitpflege - auf Dauer: Können Eltern ihrer Erziehungsaufgabe auf Dauer nicht gerecht werden und besteht für die Kinder keine Möglichkeit mehr, in der eigenen Familie zu leben oder in diese zurückzukehren, so verändert sich die Perspektive des Pflegeverhältnisses. Die Pflegekinder bleiben dann in der Regel bis zur selbständigen Lebensführung (zwischen 18 und 21 Jahren) in der Pflegefamilie.
Besondere Vollzeitpflege: Kinder, die besondere Beeinträchtigungen haben, benötigen besondere Pflegepersonen. Hierbei handelt es sich um Pflegeeltern, die sehr viel Erziehungserfahrung, ein besonderes Maß an Einfühlungsvermögen oder eine berufliche Qualifikation im pädagogischen Bereich mitbringen. Über Anforderungen und Leistungen dieser Form von Vollzeitpflege informieren wir Sie auf den unten aufgeführten Seiten gerne.