Plakatierungen und Werbeplakate

Plakate und Werbeanschläge dürfen nur an amtlich zugelassenen Stellen angebracht werden, für die eine Sondernutzungserlaubnis erteilt wurde. Hierzu zählen z.B. baurechtlich genehmigte Anschlagsäulen, Plakatwände und mobile Plakatständer.
Zeitlich begrenzte Regelungen und Ausnahmen gelten anlässlich von Wahlen und für Zirkus- sowie Theaterunternehmen. Die Genehmigungen werden durch das Liegenschaftsamt erteilt.

Alle zuständigen Einrichtungen

Liegenschaftsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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