Radverkehrsbeauftragter

Das Aufgabengebiet des Radverkehrsbeauftragten umfasst:

  • Erstellung konzeptioneller Grundlagen und Planungen zur Radverkehrsinfrastruktur
  • Festlegung und Fortschreibung von Radwegenetz, Radroutennetz, Abstellanlagenkonzept, Wegweisungskonzept
  • Mitwirkung bei Planungen von Radverkehrslagen
  • Abstimmung von Bike & Ride Anlagen
  • Konzeption von Informationsmaterialien und Öffentlichkeitsarbeit

Mit der Radverkehrsstrategie "Nürnberg steigt auf" bis 2015 werden alle Projekte, die der Förderung des Radverkehrs dienen, zusammengefasst.

Rechtliche Grundlagen

Weiterführende Informationen

Verkehrsplanungsamt

Fahrradbeauftragte/r

Postanschrift
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