Regenwasserableitung

Bestimmte Vorhaben (Mulden, Rigolen, durchlässige Oberflächen, Drainagen, Kanäle) zur Regenwasserversickerung oder -einleitung in Gewässer bedürfen einer Anzeige bzw. Genehmigung nach wasserrechtlichen Vorgaben. Hierbei sind von den Antragstellern und den ausführenden Firmen bestimmte Unterlagen und Nachweise der Qualifikation zu erbringen. Es empfiehlt sich in vielen Fällen, die Voraussetzungen schon im Vorfeld mit der Behörde abzustimmen.

Umweltamt

Boden- und Gewässerschutz

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