Die Reihenfolge bei mehreren Vornamen kann durch Erklärung geändert werden.
Die Schreibweise ändern, neue Vornamen hinzufügen oder bestehende weglassen können Sie hingegen nicht.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Für Kinder unter 14 Jahren wird die Erklärung vom Sorgeberechtigten abgegeben. Wenn ein Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat, muss es die Erklärung selbst abgeben, braucht aber die Zustimmung des/der Sorgeberechtigten.
Alle Personen, die an der Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen mitwirken, müssen persönlich beim Termin anwesend sein.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
Geburtsurkunde
In wenigen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein (beispielsweise Eheurkunde, wenn Sie in Deutschland verheiratet sind oder waren).
Voraussetzungen
Namen unterliegen dem deutschen Recht
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Gebühren
Namenserklärung
30 Euro
Bescheinigung über Namensänderung
12 Euro
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.