Personen, denen ein Schutzstatus oder ein Abschiebungsverbot zuerkannt wurde, müssen Reisen in ihren Herkunftsstaat sowie den Grund der Reise vor Antritt der Reise gegenüber dem Amt für Migration und Integration melden.
Ablauf
Melden Sie Ihre geplante Reise in den Herkunftsstaat über unseren Online-Dienst. Dabei übermitteln Sie folgende Informationen:
Angaben zur Person (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse)
Angaben zum Aufenthaltstitel
Zielort der Reise
Reisezeitraum
Reisegrund
Das Amt für Migration und Integration leitet die Meldung zur Reise in den Herkunftsstaat an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiter. Dieses kann damit prüfen, ob ein Grund besteht, den Schutzstatus zu widerrufen. Rückfragen richten Sie bitte an das BAMF.
Mit Absenden des Online-Formulars sind Sie Ihrer gesetzlichen Anzeigepflicht nachgekommen.
Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Geplante Reise ausschließlich in den Herkunftsstaat Geplante Reise ausschließlich in den Herkunftsstaat
Festgestellter Status als Asylberechtigter oder Ausländer, denen internationaler Schutz nach § 1 Abs.1 Nr.2 AsylG zuerkannt oder ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs.5 oder 7 AufenthG zuerkannt wurde