Reise in den Herkunftsstaat melden

Personen, denen ein Schutzstatus oder ein Abschiebungsverbot zuerkannt wurde, müssen Reisen in ihren Herkunftsstaat sowie den Grund der Reise vor Antritt der Reise gegenüber dem Amt für Migration und Integration melden. 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
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