Reiseausweis für Ausländerinnen und Ausländer beantragen

Der Reiseausweis ist ein von der Bundesrepublik Deutschland eingeführtes Passersatzpapier. Grundsätzlich besteht für die Ein- und Ausreise eine Passpflicht.  

Wer sich als ausländische Person in Deutschland aufhalten will, muss einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz haben. Zuständig für die Ausstellung oder Verlängerung von Pässen sind grundsätzlich die Botschaften oder Generalkonsulate der jeweiligen Herkunftsstaaten. In Ausnahmefällen können Ausländerinnen und Ausländer als Ersatz für einen Nationalpass unter bestimmten Voraussetzungen ein deutsches Passersatzpapier oder einen Reiseausweis erhalten.

Als Passersatzpapier darf der Reiseausweis für Ausländer nur dann ausgestellt werden, wenn Sie nachweislich keinen Pass oder Reisepass besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen können. Bei nur vorübergehender Passlosigkeit kommt die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer nur dann in Betracht, wenn zwingende Gründe dies erfordern.

Notreiseausweis 
Als Ausländerin und Ausländer können Sie bei akuten Notfällen zur Ausreise ein Reisedokument für den Notfall, den sogenannten Notreiseausweis, beantragen. Akute Notfälle bestehen, wenn eine unbillige Härte vermieden werden soll oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Mit dem Notreiseausweis können Sie aus Deutschland ausreisen und anschließend wieder einreisen. Es gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat. Der Notreiseausweis ist kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass. Er wird Ihnen nur ausgestellt, wenn Sie vor Reiseantritt keine Zeit mehr für den Gang zur Passbehörde haben.
Sie können mit einem Notreiseausweis nur in einen anderen Staat einreisen, wenn der Staat Ihr Dokument als Reiseausweis anerkennt. Der andere Staat hat keine Verpflichtung zur Anerkennung Ihres Notreiseausweises. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Fluggesellschaften die Mitnahme von Reisenden mit diesem Reisedokument verweigern.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Notreiseausweises. 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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