Reiseausweis für Ausländerinnen und Ausländer beantragen
Beschreibung
Der Reiseausweis ist ein von der Bundesrepublik Deutschland eingeführtes Passersatzpapier. Grundsätzlich besteht für die Ein- und Ausreise eine Passpflicht.
Wer sich als ausländische Person in Deutschland aufhalten will, muss einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz haben. Zuständig für die Ausstellung oder Verlängerung von Pässen sind grundsätzlich die Botschaften oder Generalkonsulate der jeweiligen Herkunftsstaaten. In Ausnahmefällen können Ausländerinnen und Ausländer als Ersatz für einen Nationalpass unter bestimmten Voraussetzungen ein deutsches Passersatzpapier oder einen Reiseausweis erhalten.
Als Passersatzpapier darf der Reiseausweis für Ausländer nur dann ausgestellt werden, wenn Sie nachweislich keinen Pass oder Reisepass besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen können. Bei nur vorübergehender Passlosigkeit kommt die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer nur dann in Betracht, wenn zwingende Gründe dies erfordern.
Notreiseausweis Als Ausländerin und Ausländer können Sie bei akuten Notfällen zur Ausreise ein Reisedokument für den Notfall, den sogenannten Notreiseausweis, beantragen. Akute Notfälle bestehen, wenn eine unbillige Härte vermieden werden soll oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Mit dem Notreiseausweis können Sie aus Deutschland ausreisen und anschließend wieder einreisen. Es gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat. Der Notreiseausweis ist kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass. Er wird Ihnen nur ausgestellt, wenn Sie vor Reiseantritt keine Zeit mehr für den Gang zur Passbehörde haben. Sie können mit einem Notreiseausweis nur in einen anderen Staat einreisen, wenn der Staat Ihr Dokument als Reiseausweis anerkennt. Der andere Staat hat keine Verpflichtung zur Anerkennung Ihres Notreiseausweises. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Fluggesellschaften die Mitnahme von Reisenden mit diesem Reisedokument verweigern. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Notreiseausweises.
Ablauf
Der Reiseausweis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Hinweise Reiseausweis Falls Sie keinen Pass oder Reisepass besitzen, müssen Sie sich zunächst bei der Auslandsvertretung Ihres Herkunftslandes um die Ausstellung eines Passes oder Reisepasses bemühen. Auch für Personen, die subsidiär schutzberechtigt sind oder für die ein Abschiebeverbot festgestellt wurde, ist die Beschaffung eines Nationalpasses des Herkunftslandes grundsätzlich zumutbar.
Wenn Sie einen Reiseausweis für Ausländerinnen/Ausländer beantragen, sollten Sie möglichst Nachweise vorlegen, dass Sie sich um die Beschaffung eines Nationalpasses bemüht haben. Es gibt keinen Anspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländerinnen/Ausländer. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung.
Der Reiseausweis für Ausländer gilt in der Regel nicht für das Herkunftsland.
Hinweise Notreiseausweis Der Notreiseausweis wird von den Grenzbehörden ausgestellt. Grenzbehörden sind die Bundespolizei und weitere Landes- und Bundesbehörden, die mit der Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragt sind. Nähere Informationen finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Reiseausweis oder Identitätsdokument
Vorhandener Aufenthaltstitel und Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung oder wenn der Name geändert wurde, einen Nachweis über die Namensänderung.
Gegebenenfalls die Verlustanzeige bei der Polizei
Weitere Unterlagen, zum Beispiel BAMF-Bescheid
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Reiseausweis: Bis zum 24. Lebensjahr: sechs Jahre Ab dem 24. Lebensjahr: zehn Jahre Der Reiseausweis darf nicht länger gültig sein als der Aufenthaltstitel, der erteilt wurde oder erteilt werden soll.
Der Notreiseausweises darf für maximal einen Monat ausgestellt und kann mit einer Rückkehrberechtigung versehen werden.
Voraussetzungen
Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Staates
Sie besitzen nachweislich keinen Nationalpass oder Passersatz
Sie können diesen nicht auf zumutbare Weise bekommen
Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel
Notreiseausweis
Sie besitzen nachweislich keinen anderen Pass oder Passersatz
es liegt eine unbillige Härte vor oder
es besteht ein besonderes öffentliches Interesse
Ihre Identität ist geklärt
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Achtung Die Bearbeitungsgebühr ist auch dann fällig, wenn kein Reiseausweis ausgestellt werden kann. Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, muss die Bearbeitungsgebühr dennoch bezahlt werden.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.