Reiseausweis für Flüchtlinge beantragen

Der Reiseausweis ist ein von der Bundesrepublik Deutschland eingeführtes Passersatzpapier. Grundsätzlich besteht für die Ein- und Ausreise eine Passpflicht.  

Wer sich als ausländische Person in Deutschland aufhalten will, muss einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz haben. Zuständig für die Ausstellung oder Verlängerung von Pässen sind grundsätzlich die Botschaften oder Generalkonsulate der jeweiligen Herkunftsstaaten. In Ausnahmefällen können Ausländerinnen und Ausländer als Ersatz für einen Nationalpass unter bestimmten Voraussetzungen ein deutsches Passersatzpapier oder einen Reiseausweis erhalten.

Ein Reiseausweises für Flüchtlinge erhalten zum Beispiel Personen:

  • die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als asylberechtigt anerkannt wurden,
  • denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaften zuerkannt hat,
  • die die Rechtsstellung als Heimatlose Ausländer besitzen.

Wenn Sie subsidiär schutzberechtigt sind oder ein Abschiebeverbot für Sie gilt und Sie keinen Pass aus Ihrem Herkunftsland besitzen, müssen Sie einen Pass bei den Behörden Ihres Herkunftslandes beantragen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>