Der Reiseausweis ist ein von der Bundesrepublik Deutschland eingeführtes Passersatzpapier. Grundsätzlich besteht für die Ein- und Ausreise eine Passpflicht.
Wer sich als ausländische Person in Deutschland aufhalten will, muss einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz haben. Zuständig für die Ausstellung oder Verlängerung von Pässen sind grundsätzlich die Botschaften oder Generalkonsulate der jeweiligen Herkunftsstaaten. In Ausnahmefällen können Ausländerinnen und Ausländer als Ersatz für einen Nationalpass unter bestimmten Voraussetzungen ein deutsches Passersatzpapier oder einen Reiseausweis erhalten.
Ausländerinnen und Ausländern, die Staatenlose im Sinne des Übereinkommens vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen sind, kann ein Reiseausweis für Staatenlose ausgestellt werden. Die Feststellung über die Staatenlosigkeit trifft das Amt für Migration und Integration unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgelegten Unterlagen.
Ablauf
Der Reiseausweis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Ein Reiseausweis für Staatenlose wird als sogenannter ePass (mit Speichermedium) ausgestellt. Eine Verlängerung dieser Dokumente ist nicht möglich.
Nur in besonderen Fällen darf ein vorläufiger Ausweis (ohne Speichermedium) für maximal ein Jahr ausgestellt werden, zum Beispiel, wenn bis zur Herstellung des ePasses eine wichtige Reise vereitelt würde (muss nachgewiesen werden). Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erhalten ebenfalls einen Ausweis ohne Speichermedium (auf besonderen Wunsch auch mit Speichermedium).
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Reiseausweis oder Identitätsdokument
Vorhandener Aufenthaltstitel und Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung oder wenn der Name geändert wurde, einen Nachweis über die Namensänderung.
Gegebenenfalls die Verlustanzeige bei der Polizei
Weitere Unterlagen, zum Beispiel BAMF-Bescheid
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Der Reiseausweis kann maximal für drei Jahre ausgestellt werden. Er darf nicht länger gültig sein als der Aufenthaltstitel, der erteilt wurde oder erteilt werden soll.
Voraussetzungen
Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf
Sie besitzen keine Staatsangehörigkeit (mehr)
Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Achtung Die Bearbeitungsgebühr ist auch dann fällig, wenn kein Reiseausweis ausgestellt werden kann. Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, muss die Bearbeitungsgebühr dennoch bezahlt werden.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.