Der Reiseausweis ist ein von der Bundesrepublik Deutschland eingeführtes Passersatzpapier. Grundsätzlich besteht für die Ein- und Ausreise eine Passpflicht.
Wer sich als ausländische Person in Deutschland aufhalten will, muss einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz haben. Zuständig für die Ausstellung oder Verlängerung von Pässen sind grundsätzlich die Botschaften oder Generalkonsulate der jeweiligen Herkunftsstaaten. In Ausnahmefällen können Ausländerinnen und Ausländer als Ersatz für einen Nationalpass unter bestimmten Voraussetzungen ein deutsches Passersatzpapier oder einen Reiseausweis erhalten.
Der Reiseausweis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Reiseausweis oder Identitätsdokument
Vorhandener Aufenthaltstitel und Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung
Bei Namensänderung: Nachweis über die Namensänderung
Gegebenenfalls die Verlustanzeige bei der Polizei
Weitere Unterlagen, zum Beispiel BAMF-Bescheid
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Achtung Die Bearbeitungsgebühr ist auch dann fällig, wenn kein Reiseausweis ausgestellt werden kann. Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, muss die Bearbeitungsgebühr dennoch bezahlt werden.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.