Der Reisepass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche. Mit einem gültigen Reisepass wird die amtliche Ausweispflicht erfüllt.
Sie benötigen einen Reisepass für Reisen in bestimmte Länder. Eine Übersicht finden Sie beim Auswärtigen Amt (siehe weiterführende Informationen).
Die Gültigkeitsdauer ist vom Lebensalter abhängig. Eine Verlängerung oder Änderung ist nicht möglich.
Bei Verlust oder Diebstahl des bisherigen Reisepasses: Geben Sie bitte eine Verlusterklärung beim Bürgeramt ab. Sollten Sie bereits eine Verlusterklärung bei der Polizei abgegeben haben, legen Sie diese beim Bürgeramt vor. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Erforderliche Anwesenheiten:
Immer die Person, für die der Reisepass ausgestellt wird
Bei unter 18-Jährigen: zusätzlich eine sorgeberechtigte Person aus dem gleichen Haushalt
Abholung Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei erstellt und uns zugesandt. Sie können den Reisepass bei der Stelle, bei der Sie den Reisepass beantragt haben, oder bei einer der Abholstationen (Eibach, Bürgeramt Frankenstraße) abholen.
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
Erforderliche Unterlagen
Aktuelles biometrisches Passfoto (bei Erwachsenen nicht älter als ein Jahr)
bisheriger Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass
Geburtsurkunde und ggf. Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde im Original
nach erfolgter Namensänderung: Namensänderung
bei Spätaussiedlern/Vertriebenen: Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerausweis oder Namensänderung
Zusätzlich bei unter 18-Jährigen:
amtliche Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten
Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten oder Sorgerechtsnachweis (bei alleinigem Sorgerecht aufgrund von Vereinbarung oder Gerichtsentscheid)
eine sorgeberechtigte Person muss anwesend sein
Bei Verlust des bisherigen Reisepasses: Geben Sie bitte eine Verlusterklärung bei der Polizei oder den Bürgerämtern ab.
In wenigen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen (beispielsweise Personenstandsurkunden, Einbürgerungsurkunden) erforderlich sein.